Der Bereich Steuern ist für die dienstleistungsorientierte und gesetzeskonforme Registerführung und die Steuerveranlagung der natürlichen Personen (unselbständig Erwerbende und Nichterwerbstätige) zuständig.

Unter folgenden Voraussetzungen ist man in Oberkirch steuerpflichtig:

  • wenn man volljährig ist oder im Laufe des Jahres volljährig wird und
  • am 31. Dezember den Wohnsitz in Oberkirch hat
  • wer ein Geschäft in Oberkirch betreibt
  • wer eine Liegenschaft besitzt in Oberkirch oder an einer Liegenschaft beteiligt ist

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche die Niederlassungsbewilligung C nicht besitzen, sind grundsätzlich quellensteuerpflichtig. Weitere Informationen zur Quellensteuer erhalten Sie auf der Homepage der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern

Der Bereich Steuern arbeitet eng mit der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern zusammen. Die entsprechende Aufgabenteilung und Zuständigkeiten im Bereich der Steuern im Kanton Luzern finden Sie hier

Detailinformationen zum Luzerner Steuergesetz finden Sie im Luzerner Steuerbuch oder aber auch in der Wegleitung.

Die Steuereinheiten 2021 finden Sie unter folgendem Link.

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