Steuern
Der Bereich Steuern ist für die dienstleistungsorientierte und gesetzeskonforme Registerführung und die Steuerveranlagung der natürlichen Personen (unselbständig Erwerbende und Nichterwerbstätige) zuständig.
Unter folgenden Voraussetzungen ist man in Oberkirch steuerpflichtig:
- wenn man volljährig ist oder im Laufe des Jahres volljährig wird und
- am 31. Dezember den Wohnsitz in Oberkirch hat
- wer ein Geschäft in Oberkirch betreibt
- wer eine Liegenschaft besitzt in Oberkirch oder an einer Liegenschaft beteiligt ist
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche die Niederlassungsbewilligung C nicht besitzen, sind grundsätzlich quellensteuerpflichtig. Weitere Informationen zur Quellensteuer erhalten Sie auf der Homepage der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern
Der Bereich Steuern arbeitet eng mit der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern zusammen. Die entsprechende Aufgabenteilung und Zuständigkeiten im Bereich der Steuern im Kanton Luzern finden Sie hier
Detailinformationen zum Luzerner Steuergesetz finden Sie im Luzerner Steuerbuch oder aber auch in der Wegleitung.
Die Steuereinheiten 2021 finden Sie unter folgendem Link.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Privatpersonen, Treuhänder und einige Banken sind Ihnen gegen Entschädigung beim Ausfüllen der Steuererklärungen gerne behilflich. Die Gemeinde Oberkirch kann beim Ausfüllen der Steuererklärungen nicht behilflich sein. |
Der aktuelle Steuerfuss der Gemeinde finden Sie hier... |
Damit Ihre Faktoren bei der provisorischen Steuererklärung angepasst werden, wenden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch an den Bereich Steuern. |
Einzahlungsscheine können Sie bequem online über unseren Online-Dienst bestellen. |
Die Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung können Sie bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern online direkt über diesen Link verlangen. |