Der Bereich Sondersteuern führt und mutiert die Grundbuch- und Grundeigentümerdaten vor allem für die Erhebung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Zudem werden die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern veranlagt.

Den Sondersteuern können ebenfalls die Erbschaftssteuern zugeordnet werden. Die Gemeindeverwaltung Oberkirch ordnet die Erbschaftssteuern jedoch dem Bereich Erbschaftswesen zu.

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