Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
Wichtig
Die Gemeindeversammlungen starten jeweils um 19.30 Uhr.- Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlungen und die zur Beschlussfassung anstehenden Traktanden werden durch Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde, durch Publikation im Internet, sowie durch Zustellung einer Botschaft an alle Haushaltungen öffentlich bekanntgemacht.
Stimmberechtigt für diese Gemeindeversammlung sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und mindestens 5 Tage vor der Versammlung ihren politischen Wohnsitz in Oberkirch geregelt haben.
Die Akten zu den Sachgeschäften liegen im Sinne von § 22 des Stimmrechtsgesetzes des Kantons Luzern während zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberkirch zur Einsichtnahme auf.
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Dokumente
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Anordnung Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 (PDF, 239.83 kB) | Download | 0 | Anordnung Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 |
Kurzbotschaft Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 (PDF, 522.42 kB) | Download | 1 | Kurzbotschaft Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 |
ausführliche Botschaft Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 (PDF, 2.59 MB) | Download | 2 | ausführliche Botschaft Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 |