Die Alterskommission besteht aus mindestens 5 Mitgliedern (inkl. das für das Ressort Soziales verantwortliche Gemeinderatsmitglied sowie einem Präsidenten) und wird vom Gemeinderat alle 4 Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt am 1. September nach den Gemeinderatswahlen.

Die Alterskommission ist das Bindeglied zwischen Gemeinderat und den Seniorinnen und Senioren, den Vereinen sowie den Institutionen, die in der Altersarbeit tätig sind. Sie ist eine beratende und impulsgebende Kommission für den Gemeinderat. Sie beschäftigt sich mit altersspezifischen Fragen und deren Umsetzung. Im Altersleitbild der Gemeinde Oberkirch finden Sie weitere Informationen zu Leitsätzen und Wirkungszielen im Zusammenhang mit dem Alter in der Gemeinde Oberkirch.

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