Fälligkeit der Staats- und Gemeindesteuern 2024 / Neue Einzahlungsscheine 2025

4. Dezember 2024

Wir bedanken uns bei allen Steuerkunden, die bereits Vorauszahlungen an die Steuern 2024 geleistet haben. Der Steuerbetrag für das Jahr 2024 ist bis 31. Dezember 2024 zu begleichen.

Es werden, wie letztes Jahr, keine Fälligkeitsanzeigen für die Staats- und Gemeindesteuern 2024 versendet. Der Umwelt zuliebe verzichtet die Gemeinde Oberkirch auf den Versand dieser Erinnerungsschreiben. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Die Schlussrechnung für das Steuerjahr 2024 werden wir Ihnen grösstenteils im Verlauf des Jahres 2025 zustellen. Grundlage dafür ist die Steuererklärung 2024, welche das Einkommen und Vermögen des Jahres 2024 enthält. Die Steuererklärung 2024 erhalten Sie im Februar 2025.

Da das Steueramt Oberkirch auf der zentralen Plattform LuTax arbeitet, wird der Eingang der Steuererklärungen zentral im Scancenter in Zürich verarbeitet. Daher bitten wir Sie, keine Steuererklärungen bei der Gemeindeverwaltung Oberkirch abzugeben, sondern mit dem vorfrankierten Rücksendecouvert an die angedruckte Adresse zu senden. Besten Dank.

Neue Einzahlungsscheine 2025
Einen neuen Einzahlungsschein für das Jahr 2025 erhalten Sie im Februar 2025 mit der Steuererklärung. Die Einzahlungsscheine werden nicht separat versendet. Allfällig einbezahlte Beträge im Januar 2025 für das Steuerjahr 2024 werden mit der definitiven Steuerabrechnung 2024 auf das laufende Steuerjahr 2025 umgebucht. Besten Dank für Ihr Verständnis.