Revision Richtlinien zur Vereinsförderung der Vereine der Gemeinde Oberkirch

19. März 2025

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2025 die Richtlinien zur Vereinsförderung der Vereine der Gemeinde Oberkirch vom 20. August 2020 zu Gunsten der Vereine und Parteien revidiert.

Neu erhalten die Vereine pro 10- und 25-Jahre Vereinsbestehen einen pauschalen Beitrag. Mit den Jubiläumsbeiträgen anerkennt die Gemeinde Oberkirch die besondere Leistung eines langfristigen Vereinsengagements und schafft Anreize für ein nachhaltiges gesellschaftliches Wirken in der Gemeinde. Die Jubiläumsbeiträge sollen auch einen Beitrag zur Ermöglichung von etwaigen Jubiläumsaktivitäten sein.

Ebenfalls wurden die Parteibeiträge erhöht und verbindlich festgehalten. Damit stärkt der Gemeinderat die politische Partizipation.

Die revidierten Richtlinien zur Vereinsförderung treten rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft. Die Vereine und Parteien wurden über die Anpassung informiert.

Die revidierten Richtlinien Richtlinien können unter www.oberkirch.ch/Verwaltung/Rechtssammlung/Richtlinien zur Vereinsförderung abgerufen werden.

Detailliertere Informationen und das Gesuchsformular finden Sie hier