Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter und für die Ferienbetreuung im Schulalter. Die Eltern können dabei fr…

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter und für die Ferienbetreuung im Schulalter. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Das Ziel ist, die Existenzsicherung von Familien und Alleinerziehenden sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. In den Ausführungsbestimmungen zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter erfahren Sie alles über die Anspruchsvoraussetzungen oder die Ermittlung der Höhe der Betreuungsgutscheine. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Betreuungsgutscheinen auch persönlich.

Vorgehensweise

  1. Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer vom Konzept Betreuungsgutscheine zugelassenen Betreuungseinrichtung. Eine Liste der zugelassenen Betreuungsinstitutionen ist hier zu finden.
  2. Füllen Sie ein Antragsformular für Betreuungsgutscheine aus. Über unsere Online-Dienste (nachstehend) können Sie die Anmeldeformulare downloaden.
  3. Lassen Sie das Bestätigungsformular von der zuständigen Betreuungsorganisation ausfüllen und reichen Sie dieses zusammen mit dem ausgefüllten Anmeldeformular bei der Gemeinde ein. Über unsere Online-Dienste (nachstehend) können Sie die Bestätigungsformular downloaden.
  4. Die Erziehungsberechtigen erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Betreuungsgutscheine.
  5. Die Erziehungsberechtigen erhalten bei Kindern in
  • Kindertagesstätten die Vollkosten in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Oberkirch vergütet den Erziehungsberechtigten die Betreuungsgutscheine.
  • Tagesfamilien und Nannys die Vollkosten abzüglich die Betreuungsgutscheine in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Oberkirch vergütet der Tagesfamilien-/Nannyvermittlung die Betreuungsgutscheine.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Betreuungsangebot während den Schulferien

Der Verein Kinderbetreuung Region Sursee bietet für Kindergarten- und Schulkinder ein Betreuungsangebot während den Schulferien an. Die Gemeinde Oberkirch unterstützt dieses Betreuungsangebot mit Betreuungsgutscheinen.

Weitere Informationen zur Ferienbetreuung wie Anmeldeformulare, Standort, Öffnungszeiten, Kosten, usw. finden Sie beim Vereins Kinderbetreuung Region Sursee.

Betreuungsangebot für Kinder im Schulalter

Die Gemeinde Oberkirch bietet seit 2010 an der Schule Oberkirch umfassende Tagesstrukturen (Betreuungsangebot und Hausaufgabenbetreuung) an. Es gibt auch bei diesem Betreuungsangebot einkommensabhängige Tarife. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie auf der Website der Schule Oberkirch.

Pflegekinder und Betreuungseinrichtungen

Für die Bewilligung zur Aufnahme von Kindern in Familienpflege oder zur Führung von Kinderkrippen, -horten oder dergleichen ist grundsätzlich die Gemeinde am Wohnsitz der Pflegeeltern od…

Für die Bewilligung zur Aufnahme von Kindern in Familienpflege oder zur Führung von Kinderkrippen, -horten oder dergleichen ist grundsätzlich die Gemeinde am Wohnsitz der Pflegeeltern oder am Ort der Einrichtung zuständig. Sie beaufsichtigt auch die bewilligten Pflegeverhältnisse oder Einrichtungen.

Bewilligung zur Aufnahme eines bestimmten Pflegekindes

Das Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von einem bestimmten Pflegekind bzw. zur Aufnahme von bestimmten Pflegekindern ist bei der Gemeinde Oberkirch zustellen.

Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes im Hinblick auf eine spätere Adoption

Möchten Sie ein Kind im Hinblick auf eine spätere Adoption aufnehmen, ist die Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern zuständig, die entsprechenden Abklärungen vorzunehmen und die Bewilligungen zu erteilen.

Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten, privaten Horten und Tagesfamilienorganisationen

Der Bereich Sozialwesen ist für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten, privaten Horten und Tagesfamilienorganisationen zuständig. In der Gemeinde Oberkirch brauchen Kinderbetreuungsangebote eine Betriebsbewilligung. Die Abklärungen zur Bewilligung von Kinderbetreuungsangebote sind mittels Leistungsauftrag an die Stadt Luzern, Abteilung Kind Jugend Familie, ausgelagert.

Zugehörige Objekte