Neuigkeit vom 17.05.2023

Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Planungsstand der Gesamtrevision der Ortsplanung (OP):

1. Mitwirkungsbericht
Bei der 1. öffentlichen Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision vom 4. April bis am 13. Mai 2022 sind bei der Gemeindeverwaltung insgesamt 96 Eingaben eingegangen. Der Gemeinderat und die Planungs- und Baukommission haben die wertvollen Inputs und Anpassungsvorschläge eingehend geprüft und nach Möglichkeit aufgenommen. Alle Eingaben sind im Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Dieser wird nun allen Interessierten öffentlich zugänglich gemacht.

Alle Mitwirkenden erhalten in den nächsten Tagen eine persönliche Antwort auf ihre Mitwirkungseingabe. Die definitive Umsetzung der Mitwirkungseingaben respektive die überarbeiteten Planungsinstrumente können im Rahmen der 2. öffentlichen Mitwirkungsauflage, voraussichtlich nach den Herbstferien 2023, eingesehen werden.

Die Hauptanliegen aus der 1. öffentlichen Mitwirkung sowie deren Umsetzung im Rahmen der Ortsplanungsrevision sind nachfolgend zusammengefasst:
 

Gesamt- und Fassadenhöhe
Auf die Definition einer fixen Fassadenhöhe je Zone wird verzichtet. Neu entspricht diese im Grundsatz der jeweils maximal zulässigen Gesamthöhe. Um eine bauliche Vielfalt zu ermöglichen, werden je Zone neu zwei verschiedene Gesamthöhen definiert. Gesamthöhe 1 gilt für Flachdachbauten, die Gesamthöhe 2 jeweils für Bauten mit Schrägdach.

 

Überbauungsziffer Hauptbauten
Die zulässigen Überbauungsziffern für Hauptbauten werden angepasst und vereinheitlicht. Grundsätzlich wird es der Bauherrschaft überlassen, wie sie ihr Grundstück bebauen möchte. Dazu stehen drei verschiedene Überbauungsziffern für Hauptbauten zur Verfügung:

  • die ÜZ-a, bei einem voll ausgebauten obersten Geschoss
  • die ÜZ-b, wenn das oberste Geschoss als Attikageschoss, Schrägdach oder Pultdach ausgestaltet wird
  • die ÜZ-c, wenn die max. zulässige Gesamthöhe um mind. 3.0 m unterschritten wird.

Die drei Überbauungsziffern sind unterschiedlich hoch festgelegt, wobei die ÜZ-a einen kleineren Fussabdruck (anrechenbare Gebäudefläche) zulässt als die ÜZ-b oder die ÜZ-c. Im Gegenzug kann bei der ÜZ-a jedoch das oberste Geschoss voll ausgenutzt werden.

Verzicht auf Vorgabe zur Ausgestaltung des obersten Geschosses
Durch die angepasste ÜZ-Systematik wird die Ausgestaltung des obersten Geschosses der Grundeigentümerschaft überlassen. Die Vorgaben zur Rückversetzung des obersten Geschosses werden gestrichen und entsprechen im Grundsatz der ÜZ-b (Attikageschoss).

Überbauungsziffer Nebenbauten
Die bisher vorgesehene «ÜZ Nebennutzflächen (ÜZ-NNF)» wird durch die «ÜZ Nebenbauten (ÜZ-N)» ersetzt. Die neue ÜZ-N steht unter anderem für Teile eines Gebäudes oder kleine Bauten zur Verfügung, welche eine Gesamthöhe von 4.5 m nicht überschreiten, unabhängig davon, ob sie Haupt- oder Nebennutzflächen aufweisen. Somit kann die Bauherrschaft frei entscheiden, wozu sie die zur Verfügung stehende ÜZ-N beanspruchen will.

Angepasste Bestimmungen zur Dorfzone
Die Dorfzone soll die Bauten enthalten, welche charakteristisch für den historischen Ortskern von Oberkirch sind. Daher wird die Zone verkleinert. Zudem werden die Bestimmungen zur Dorfzone überarbeitet und präzisiert. Neu gelten maximale Nutzungsmasse, von welchen die Grundeigentümerschaft Gebrauch machen kann und soll.

Neue Wohnzone mit verdichteter Bauweise
In der ehemaligen 2-geschossigen Wohnzone mit Verdichtung weisen die Grundstücke teilweise hohe und stark voneinander unterschiedliche Überbauungsziffern auf. Um in diesen Quartieren eine Besitzstandswahrung zu erreichen und einhergehend einen angemessenen Handlungsspielraum zu gewähren, wird die neue «Wohnzone mit verdichteter Bauweise» eingeführt.

Angepasste Bestimmungen zu den Arbeitszonen
Die zulässige Überbauungsziffer in der Arbeitszone wird auf 0.55 bzw. 0.60 erhöht. An einer minimalen Grünflächenziffer wird festgehalten. Diese wird jedoch in allen Arbeitszonen auf 0.10 reduziert. Im Weiteren werden die Bestimmungen zur Parkierung gestrichen, dadurch wird die Anordnung der Parkplätze dem Bauherrn überlassen.

Weitestgehender Verzicht auf «Wohn- und Mischzonen Erhaltung und Erneuerung»
Auf die Festlegung von «Wohn- und Mischzonen Erhaltung und Erneuerung» wird weitestgehend verzichtet respektive diese wird teilweise durch die «Wohn- und Mischzone Strukturerhalt» ersetzt. Die Zone kommt nur noch in einzelnen, grossen Gesamtüberbauungen zur Anwendung, welche keinen Nachverdichtungsbedarf aufweisen und bis zur nächsten Ortsplanungsrevision als solche bestehen bleiben sollen.

 

2. Umgang mit bestehenden Gestaltungsplänen
Der Umgang mit den bestehenden Gestaltungsplänen stellt eine grosse Herausforderung dar. Grundsätzlich soll das, was heute möglich ist, auch künftig möglich sein. Ebenfalls sollen die bestehenden quartierspezifischen Qualitäten und Besonderheiten erhalten werden. Die Gemeinde verfolgt jedoch nach wie vor das Ziel, so viele Gestaltungspläne wie möglich aufzuheben. In Oberkirch werden daher diejenigen Quartiere, welche in eine Regelbauzone passen einer solchen zugewiesen. Teilweise werden die Quartiere in eine Wohnzone mit verdichteter Bauweise überführt und teilweise in eine spezielle Zone umgezont.

Einige Gestaltungspläne weisen sehr komplexe Bestimmungen auf. Da diese nicht stufengerecht ins Bau- und Zonenreglement (BZR) überführt werden können, ist eine Aufhebung der entsprechenden Gestaltungspläne nicht ohne weiteres möglich. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beim Kanton abgeklärt, ob solche Gestaltungspläne durch die Gemeinde an die geänderten übergeordneten Vorgaben angepasst werden können. Der Kanton hat dieses Vorgehen positiv beurteilt, wonach eine zweckmässige Regelung dieser Gebiete ermöglicht wird. Die betroffenen Quartiere werden im Rahmen von Quartiergesprächen über die Entwürfe der überarbeiteten Gestaltungspläne informiert und erhalten die Möglichkeit, sich zu diesen zu äussern.

Es sind dafür die folgenden Termine vorgesehen:

Termine Quartiergespräche

Überarbeitete Gestaltungspläne:
12. Juni 2023
18.00 – 19.30 Uhr, Seehäusern (Seehäusernstrasse)
20.00 – 21.30 Uhr, Seehäusernmatte (Kirchenau)

20. Juni 2023
18.00 – 19.30 Uhr, Münigenfeld
20.00 – 21.30 Uhr, Grünfeldweg (Surenweidpark Nordwest)

21. Juni 2023
18.00 – 19.30 Uhr, Burgmatte
20.00 – 21.30 Uhr, Ahornweg

Neue Wohnzone mit verdichteter Bauweise:
22. Juni 2023
19.00 – 20.30 Uhr, Feldhöfli/Erlenrain, Grünau/Grünauweg, Burghöhe, Hirschmatte, Grünfeldpark und Rankhof

Bitte melden Sie sich bei Interesse für die entsprechende Veranstaltung per Mail an: gemeinde@oberkirch.ch

 

Neuigkeit vom 13.04.2022

Gegenstand der 1. Mitwirkung
Der Gemeinderat führte für die Gesamtrevision der Ortsplanung eine 1. öffentliche Mitwirkung im Sinne von § 6 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern (PBG) durch. Alle Interessierten waren eingeladen, sich zu den nachfolgenden Planungsinstrumenten zu äussern. Der Gemeinderat stellte die folgenden Dokumente zur Diskussion:


Weitere erläuternde Dokumente:


Sprechstunden
Im Rahmen der Mitwirkungsauflage fanden zwei Sprechstunden statt:
Ort: Gemeindehaus Oberkirch, Luzernstrasse 68, 6208 Oberkirch
Datum: Montag, 2. Mai 2022 17.00 - 20.00 Uhr und Dienstag, 3. Mai 2022 17.00 - 20.00 Uhr

Während diesen Zeiten standen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, des Gemeinderats und des Planungsbüros für allfällige Fragen zur Verfügung.

Informationsveranstaltung
Ort: Gemeindesaal Oberkirch
Datum: Dienstag, 12. April 2022
Zeit: 19.00 Uhr

An der Informationsveranstaltung vom 12. April 2022 wurde aus erster Hand über die Eckpunkte der Gesamtrevision der Ortsplanung informiert.


Verfahren
Alle interessierten Personen und Kreise wurde eingeladen, Anregungen zu unterbreiten und Stellungnahmen abzugeben. Diese waren bis am Freitag, 13. Mai 2022, schriftlich an den Gemeinderat Oberkirch, Ortsplanungsrevision, Luzernstrasse 68, 6208 Oberkirch zu richten. Über das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens wird der Gemeinderat in geeigneter Form informieren.

Anmerkung
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens können keine Einsprachen erhoben werden. Das Einspracheverfahren bzw. die öffentliche Auflage erfolgen nach der Bereinigung der Unterlagen aufgrund der Vorprüfung und der Mitwirkung voraussichtlich Anfang 2023.

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