Ausscheidung Gewässerräume
Neuigkeit vom 30. August 2024
Worum geht es?
Mit der Revision der eidg. Gewässerschutzgesetzgebung misst der Bund der Freihaltung von Fliess- und Stehgewässern eine höhere Bedeutung bei. Gemäss Art. 36a GSchG haben Kantone und Gemeinden entlang von Gewässern einen ausreichend grossen Gewässerraum festzulegen, um die natürlichen Gewässerfunktionen, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung zu gewährleisten.
Die Grundlage zur Ermittlung der Gewässerräume ist in Art. 41a-b GSchV definiert. Ergänzend stellt der Kanton den Gemeinden einen Datensatz mit den festzulegenden Gewässerraumbreiten zur Verfügung. Die Gemeinden haben bei der Gewässerraumfestlegung somit nur einen sehr begrenzten Handlungsspielraum.
Die zulässige Nutzung und Bewirtschaftung im Gewässerraum ist in Art. 41c GSchV geregelt. Bauten und Anlagen sind grundsätzlich ausserhalb des Gewässerraums zu erstellen. Landwirtschaftliche Flächen im Gewässerraum sind extensiv zu nutzen, können als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden und sind beitragsberechtigt für Biodiversitätsbeiträge.
Ergebnis der Mitwirkung und Vorprüfung
Ergebnis Mitwirkungsauflage
Die Teilrevision «Gewässerraum» lag vom 13. September bis am 12. Oktober 2021 zur Mitwirkung auf. Dabei sind insgesamt 10 Eingaben eingegangen. Diese wurden geprüft und, sofern zweckmässig und umsetzbar, berücksichtigt. Die einzelnen Eingaben sowie die zugehörigen Stellungnahmen sind im separaten Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Aufgrund von Abklärungen beim Kanton ist es zu Verzögerungen im Terminplan gekommen.
Ergebnis kantonale Vorprüfung
Parallel zur Mitwirkung wurde die Teilrevision zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Mit dem Vorprüfungsbericht vom 7. Februar 2022 hat der Kanton Stellung genommen. In diversen Aspekten konnte eine Einigung zugunsten der Grundeigentümerschaft und / oder der Gemeinde erreicht werden.
Öffentliche Auflage
Nachdem die letzten Pendenzen mit dem Kanton geklärt werden konnten, wurden die Planungsinstrumente finalisiert. In einem nächsten Schritt wird die Teilrevision «Gewässerraum» zur öffentlichen Auflage gebracht:
Unterlagen zur Auflage
Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 61 Planungs- und Baugesetz (PBG) mit Einsprachemöglichkeit sind:
- Zonenplan Gewässerraum (Ost / West)
- Ergänzung Bau- und Zonenreglement
Weitere erläuternde Dokumente sind:
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV
- Mitwirkungsbericht zur Mitwirkungsauflage vom 13. September – 12. Oktober 2021
- Vorprüfungsbericht des BUWD vom 7. Februar 2022
Angaben zur öffentlichen Auflage
Ort: Gemeindehaus Oberkirch, Luzernstrasse 68, 6208 Oberkirch
Dauer: 30. August bis 30. September 2024
Zeit: Montag – Mittwoch, Freitag 08.00 – 11.45 / 14.00 – 17.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr
Einsprachebefugnis
Gegen den neuen Zonenplan Gewässerraum (Ost / West) und das teilrevidierte Bau- und Zonenreglement können die gemäss § 207 PBG befugten Personen, Behörden und Organisationen Einsprache erheben.
Eingabefrist
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist vom 30. August bis 30. September 2024 schriftlich an den Gemeinderat Oberkirch, «Teilrevision Gewässerraum», Luzernstrasse 68, 6208 Oberkirch, zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Neuigkeit vom 02.05.2023
Die Ausscheidung der grundeigentümerverbindlichen Gewässerräume erfolgt im Rahmen einer parallel zur Ortsplanungsrevision laufenden Teilrevision in einem separaten Verfahren.
Die Mitwirkung dazu erfolgte vom 13. September bis 12. Oktober 2021, wobei insgesamt 10 Mitwirkungseingaben bei der Gemeinde Oberkirch eingegangen sind. Viele dieser Mitwirkungseingaben können in den Planungsinstrumentenberücksichtigt werden. Parallel dazu hat die kantonale Vorprüfung stattgefunden. Diese ist positiv verlaufen.
Aufgrund hängiger Abklärungen beim Kanton betreffend den Vollzug und die Bewirtschaftung des Gewässerraums wurde die Teilrevision Gewässerraum sistiert und der zugehörige Mitwirkungsbericht bis anhin noch nicht zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Über die weiteren Schritte werden wir wieder orientieren, sobald die entsprechenden Abklärungen abgeschlossen sind.
Neuigkeit vom 29.09.2021
Die Informationsveranstaltung zur öffentlichen Mitwirkung fand anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. September 2021 statt. Während der öffentlichen Mitwirkung vom 13. September 2021 bis 12. Oktober 2021 wurden 10 Eingaben eingereicht. Die Planungs- und Baukommission (PBK) wird diese nun behandeln.
Die öffentliche Auflage der Gewässerraumfestlegung mit Einsprachemöglichkeit erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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Zugehörige Objekte
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Ortsplanung | 041 925 53 00 | gemeinde@oberkirch.ch |
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Planungs- und Baukommission (PBK) | 041 921 02 15 |