Verkehrsrichtplan und Masterplan Luzernstrasse

Neuigkeit vom 28.06.2024

Die Unterlagen zur künftigen Entwicklung des Verkehrs in der Gemeinde Oberkirch lagen vom 30. Mai bis am 30. Juni 2023 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Gegenstand der Mitwirkung waren folgende Unterlagen:

Verkehrsrichtplan mit Beilage:

  •  Mobilitätskonzept

Masterplan Luzernstrasse mit Beilagen:

  • Planungsbericht «Masterplan Luzernstrasse»
  • Jurybericht Studienauftrag «Luzernstrasse – Abschnitt Zentrum»

Obschon der Verkehrsrichtplan als Bestandteil der Ortsplanungsrevision gewisse Berührungspunkte mit dem Masterplan Luzernstrasse aufweist – systematisch gliedert sich der Masterplan als Grundlage für die Umsetzung der Massnahme A.2 («Umgestaltung Luzernstrasse») in den Verkehrsrichtplan ein – handelt es sich um unterschiedliche Projekte und Verfahren.

3.1 Ergebnis der Mitwirkungsauflage
Während der Mitwirkungsfrist gingen bei der Gemeindeverwaltung 173 Eingaben ein. Die meisten Rückmeldungen erfolgten über ausgefüllte Fragebogen. Teilweise wurden aber auch sehr detaillierte Stellungnahmen eingereicht. Das Ergebnis der Mitwirkung kann dem Mitwirkungsbericht entnommen werden. Die Mitwirkungseingaben wurden in die folgenden Themenbereiche unterteilt:

  • Teil «Verkehrsrichtplan»
  • Teil «Masterplan Luzernstrasse»
  • Teil «weitere Anliegen» (quartierbezogene Eingaben)

3.2 Fazit aus der Mitwirkungsauflage und weiteres Vorgehen

Teil Verkehrsrichtplan
Der Verkehrsrichtplan sowie das Mobilitätskonzept werden aktuell zusammen mit den anderen Planungsinstrumenten der Ortsplanungsrevision durch den Kanton geprüft. Sobald die kantonale Rückmeldung in Form eines Vorprüfungsberichts vorliegt, werden die Unterlagen nochmals bereinigt. Dabei werden, sofern sinnvoll und möglich, auch die eingegangenen Anträge aus der Mitwirkung berücksichtigt und in die Planungsunterlagen aufgenommen.

Es gilt zu berücksichtigen, dass es sich beim Mobilitätskonzept und beim Verkehrsrichtplan um behördenverbindliche Grundlagendokumente zur Entwicklung des Verkehrs in der Gemeinde handelt. Die Flughöhe ist entsprechend hoch, wonach die Eingaben teilweise thematisch zusammengefasst wurden. Die Anliegen wurden von Seite der Gemeinde erkannt und aufgenommen.

Teil Masterplan Luzernstrasse
Beim Masterplan Luzernstrasse ist folgendes weiteres Vorgehen vorgesehen, wobei die Anregungen und Anliegen aus der Bevölkerung miteinbezogen und, sofern zweckmässig und möglich, berücksichtigt wurden:

  • Mit dem nördlichen Abschnitt der Luzernstrasse (Goldener Wagen bis Migros) wird sich die Gemeinde nochmals vertieft auseinandersetzen, zusätzliche Lösungsansätze prüfen und dabei auch andere Massnahmen als die bislang vorgeschlagenen Kreisel prüfen. Grundsätzlich sollen zwei Varianten weiterverfolgt werden: Variante Tempo-50 km/h und Variante Tempo-30 km/h.
  • Der südliche Abschnitt der Luzernstrasse (Gemeindehaus bis Goldener Wagen) soll auf der Grundlage des Projekts «Baumnuss» inkl. der Einführung einer Tempo-30-Zone weiterbearbeitet werden. Zur Erarbeitung eines Vorprojekts wird zeitnah ein Planungskredit beantragt.

Den detaillierten Mitwirkungsbericht finden Sie hier.

 

Neuigkeit vom 05.10.2023

Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Planungsstand sowie das weitere Vorgehen betreffend Verkehrsrichtplan und Masterplan Luzernstrasse:

Die öffentliche Mitwirkungsauflage zum Verkehrsrichtplan und zum Masterplan Luzernstrasse hat vom 30. Mai bis am 30. Juni 2023 stattgefunden. Während der Mitwirkungsfrist sind über 170 Mitwirkungseingaben, grösstenteils in Form des ausgefüllten Fragebogens, eingegangen.

Der Gemeinderat Oberkirch dankt ganz herzlich für das Interesse sowie die grosse Beteiligung im Rahmen der Mitwirkung. Die eingegangenen Fragebögen und Mitwirkungseingaben sowie auch die Eingaben aus der 1. Mitwirkung zur Ortsplanung zu diesem Thema werden aktuell ausgewertet und in einem Mitwirkungsbericht zusammengestellt. Die Rückmeldungen zu den konkreten Fragestellungen, die eingebrachten Inputs sowie die eingegangenen Änderungsanträge werden geprüft und für die folgende Projektüberarbeitung nach Möglichkeit berücksichtigt. Sobald der Mitwirkungsbericht vorliegt, wird der Gemeinderat über das Ergebnis der Mitwirkungsauflage informieren.

 

Neuigkeit vom 03.05.2023

Grundlagen für die verkehrliche Entwicklung
Wesentlicher Bestandteil der Ortsplanungsrevision Oberkirch stellen die strategischen Überlegungen mit behördenverbindlichen Massnahmen zur verkehrlichen Entwicklung innerhalb der Gemeinde dar. Als Grundlage dazu hat die Gemeinde Oberkirch ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches den verkehrlichen Ist-Zustand analysiert, Ziele formuliert und Stossrichtungen definiert. Die dabei eingegangenen Anliegen und Anpassungsvorschläge wurden, sofern sinnvoll und möglich, berücksichtigt.

Die Umsetzung der Ziele und Stossrichtungen aus dem Mobilitätskonzept erfolgen durch den Verkehrsrichtplan. Dazu enthält dieser verschiedene Massnahmen, die in Massnahmenblättern aufgezeigt sind. Wichtige Massnahmen sind unter anderem die Verlagerung des Durchgangsverkehrs von der Luzernstrasse auf die Umfahrungstrasse und die Einführung von Tempo 30 km / h auf einem Teilabschnitt der Luzernstrasse.

Die Abklärungen beim Kanton zur Einführung von Tempo 30 km / h haben sich in die Länge gezogen. Der Kanton hat der Einführung von Tempo 30 km / h auf dem Teilabschnitt zwischen Einmünder Bahnstrasse und Einmünder Seehäusernstrasse zugestimmt.

Sanierung Luzernstrasse – Masterplan Luzernstrasse
Es besteht ein Sanierungsbedarf der Luzernstrasse. Die Sanierung der Luzernstrasse soll ganzheitlich geplant und in einem Masterplan zusammengefasst werden. Dadurch wird es grundsätzlich möglich, in Zukunft bei Bedarf einzelne Sanierungsetappen auszulösen. Beim Masterplan Luzernstrasse handelt es sich um eine von vielen Massnahmen des Verkehrsrichtplans, welche gegenüber den anderen Massnahmen jedoch bereits weit fortgeschritten ist. Der Masterplan stellt noch kein konkretes Bauprojekt dar, sondern ist eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung und Gestaltung der Luzernstrasse. Diese Machbarkeitsstudie ermöglicht 0es der Gemeinde, die verschiedenen Aufgaben wie die Sanierung der Kanalisationsleitungen (Einführung Trennsystem) und die Sanierung aller weiteren Werkleitungen in der Strasse koordiniert anzugehen und diese mit den verschiedenen Anliegen wie z.B. der Verkehrssicherheit für die Kinder aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu lösen. Dabei konzentriert man sich nicht nur auf die Sanierung der Strasse, sondern auch die Strassenräume sollen in die Planung miteinbezogen und dadurch aufgewertet werden.

Studienauftrag
«Luzernstrasse – Abschnitt Zentrum» Für die Gestaltung und Aufwertung des Abschnitts «Zentrum» wurde ein Studienauftrag mit vier Planerteams durchgeführt. In diesem Studienauftrag musste unter anderem aufgezeigt werden, wie attraktive Begegnungsplätze geschaffen, die Verkehrssicherheit erhöht, die Überquerung der Luzernstrasse verbessert, die Verkehrsbelastung reduziert und die erforderlichen Parkplätze geschaffen / erhalten werden können. Die Resultate des Siegerprojekts «Baumnuss» sind in den Masterplan Luzernstrasse eingeflossen und werden darin als mögliche Optionen als Teile der Machbarkeitsstudie berücksichtigt. Nun erfolgt die öffentliche Mitwirkung. Uns interessiert Ihre Meinung dazu.

Mitwirkungsauflage
Im Rahmen der Mitwirkungsauflage vom 30. Mai bis am 30. Juni 2023 stellt der Gemeinderat Oberkirch die folgenden Dokumente zur Diskussion:

Weitere erläuternde Dokumente:

Informationsveranstaltung
Einleitend zur Mitwirkungsauflage findet am 31. Mai 2023 um 19.30 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle (Sporthalle 3) statt. Weitere Informationen zur Mitwirkungsauflage erhalten Sie mit dem Flyer, der in alle Haushaltungen zugestellt wird. Wir freuen uns, wenn Sie sich im Rahmen der Mitwirkung zum Verkehrsrichtplan einerseits und zur Machbarkeitsstudie «Masterplan Luzernstrasse» andererseits äussern.

Gemeinderat und Planungs- und Baukommission (PBK)

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