Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug online über eUmzug oder bei unserem Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, sind die folgenden Unterlagen einzureichen bzw. Angaben mitzuteilen:
- Schriftenempfangsschein
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, sind die folgenden Unterlagen einzureichen bzw. Angaben mitzuteilen:
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- Reisepass bzw. Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte zwei Monate vor Ihrer Ausreise mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 041 925 53 00 | einwohnerdienste@oberkirch.ch |