Wir heissen Sie in der Gemeinde Oberkirch herzlich willkommen.

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug online über eUmzug oder bei unserem Schalter anmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, sind die folgenden Unterlagen für die Anmeldung erforderlich:

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  • Heimatschein (bei Familien pro volljährige Person)
  • Interims-/Heimatausweis für Wochenaufenthalter
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Familienausweis (vorausgesetzt Sie sind verheiratet)
  • aktuelle Krankenkassenpolice KVG (bei Familien für alle Mitglieder)
  • Scheidungsurteil (sofern der Zivilstand geschieden)
  • Gerichtsurteil über elterliche Sorge

Wenn Sie einer anderen Staatsbürgerschaft angehören, sind die folgenden Unterlagen für die Anmeldung erforderlich:

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  • Reisepass bzw. Identitätskarte
  • Ausländerausweis bei Zuzug innerhalb der Schweiz
  • Passfoto für alle Familienmitglieder bei Zuzug aus dem Ausland
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • aktuelle Krankenkassenpolice KVG (bei Familien für alle Mitglieder)

Der Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ist beim Amt für Migration des Kantons Luzern zu stellen.

Zugehörige Objekte