Interims- / Heimatausweis für Wochenaufenthalter
Halten Sie sich während der Woche aus schulischen oder beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von uns einen Interimsausweis mit der vollständigen Adresse in der Nebenwohnsitzgemeinde. Der Interimsausweis wird für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr ist der Interimsausweis wieder auf der Gemeindeverwaltung Oberkirch abzugeben.
Der Interimsausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren melderechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Oberkirch haben. Ein Wochenaufenthalt ist nur begründet, wenn Sie regelmässig nach Oberkirch zurückkehren (zwei Tage / Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten etc.) weiterhin in Oberkirch ist.
Der Interimsausweis kann über unsere Online-Dienste bestellt oder direkt bei uns am Schalter bezogen werden. Bringen Sie dazu ein amtliches Ausweisdokument mit.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 041 925 53 00 | einwohnerdienste@oberkirch.ch |