Alimentenbevorschussung
Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen.
Die Gemeinde Oberkirch ist im Rahmen eines Leistungsauftrags der Regionalen Alimentenfachstelle Sursee angeschlossen. Auf der Homepage der Regionalen Alimentenfachstelle finden Sie ein entsprechendes Merkblatt und das Anmeldeformular.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialwesen | 041 925 53 00 | soziales@oberkirch.ch |