Hinterlegung letztwilliger Verfügungen

Personen mit Wohnsitz in Oberkirch können Testamente sowie Ehe- und Erbverträge beim Teilungsamt hinterlegen.

Die Dokumente werden nur persönlich dem Deponenten ausgehändigt. Bringen Sie dazu bitte einen amtlichen Ausweis mit Foto mit. Die Auswechslung (Herausgabe und Hinterlegung eines neuen Dokumentes) ist möglich. Auch die Auswechslung von hinterlegten Dokumenten kann nur persönlich am Schalter durch den Deponenten oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person erfolgen.

Gebühren
Die Hinterlegung kostet einmalig CHF 55.00.

 

Zugehörige Objekte