Baugesuche
Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen. Dafür benötigt es ein entsprechendes Baugesuch.
Auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) kann das dafür nötige Baugesuch mit dem eFormular ausgefüllt und samt den Planunterlagen digital eingereicht werden. Dafür ist eine einmalige Registration erforderlich.
Zusätzlich ist ein Exemplar des Baugesuches inkl. allen für die Prüfung und Beurteilung erforderlichen Unterlagen in Papierform und vollständig unterschrieben beim Bauamt Oberkirch einzureichen.
Bitte beachten Sie beim Einreichen des Baugesuches das Vorgehen im "Merkblatt Eingabe Baugesuch" unten in den Publikationen (Download).
Bei Unklarheiten oder Fragen betreffend Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben haben Sie die Möglichkeit einer Vorabklärung oder einer Anfrage zur Baubewilligungspflicht beim Bauamt Oberkirch. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen Vorabklärungen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauwesen | 041 925 53 00 | bau@oberkirch.ch |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Das Baugesuch und die Planunterlagen (Plansatz) sind in einfacher Ausfertigung und vollständig unterzeichnet beim Bauamt der Gemeinde einzureichen. Zusätzlich ist das Baugesuch samt den Planunterlagen digital mit dem eFormular der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) einzureichen. Der Plansatz mit den Originalunterschriften bleibt nach der Genehmigung beim Bauamt. Wünschen weitere Beteiligte einen bewilligten Plansatz, erhöht sich die Anzahl der benötigten Papierexemplare. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen Baugesuche. |
Die Gestaltungsplan-Gesuchsunterlagen sind in der Regel in mindestens sechsfacher Ausfertigung und vollständig unterzeichnet beim Bauamt der Gemeinde einzureichen: 1x Gemeinde Wünschen weitere Beteiligte ein bewilligtes Exemplar, erhöht sich die Anzahl der benötigten Gesuchsunterlagen. Zusätzlich sind die Gesuchsunterlagen in elektronischer Form einzureichen. |