Kanalisationsanschlussgebühren
Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation sind bewilligungspflichtig. In der Regel wird die Anschlussbewilligung zusammen mit der Baubewilligung erteilt. In besonderen Fällen kann eine separate Anschlussbewilligung erteilt werden. Dafür sind die notwendigen Gesuchsunterlagen beim Bauamt der Gemeinde einzureichen.
Für den Anschluss an die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen haben die Grundeigentümer eine einmalige Anschlussgebühr zu entrichten, auch wenn der neue Anschluss unter Mitbenützung einer privaten Leitung oder direkt an den Hauptsammelkanal (HSK) der ARA Surental erfolgt. Massgebend für die Erteilung der Anschlussbewilligung und den Gebührenbezug ist das Siedlungsentwässerungsreglement und die entsprechende Verordnung der Gemeinde Oberkirch.
Zusammen mit den übrigen Gesuchsunterlagen ist das Formular "Deklaration Anschlussgebühr Abwasser (ARA)" beim Bauamt der Gemeinde einzureichen. Zur einfacheren Handhabung empfehlen wir Ihnen, das Formular "Deklaration Anschlussgebühr Abwasser (ARA)" in den Online-Diensten auszufüllen und mit den erforderlichen Plandaten an das Bauamt Oberkirch zu senden.
Werden im Sinne einer Vorabklärung verbindliche Auskünfte zu den Anschlussgebühren gewünscht, muss das ausgefüllte Deklarationsformular beim Bauamt eingereicht werden, damit diese berechnet werden können.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauwesen | 041 925 53 00 | bau@oberkirch.ch |
Name | Download |
---|