Häufige Fragen
Andere
Die jeweiligen Veranstaltungen werden unter den Veranstaltungen laufen ergänzt.
Mit den Abo-Diensten können Sie die Veranstaltungen per E-Mail oder SMS abonnieren.
Anmelden, Abmelden und Umziehen
Die Information dazu finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen Adressänderung (innerhalb der Gemeinde).
Die Information dazu finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen Abmeldung.
Ausweise
Einen Heimatschein kann Ihnen das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes ausstellen.
Ist Oberkirch Ihr Heimatort, können Sie den Heimatschein online beim regionalen Zivilstandsamt über den Online-Dienst bestellen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim regionalen Zivilstandsamt.
Einen Personenstandsausweis kann Ihnen das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes ausstellen.
Ist Oberkirch Ihr Heimatort, können Sie den Personenstandsausweis online beim regionalen Zivilstandsamt über den Online-Dienst bestellen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim regionalen Zivilstandsamt.
Eine Wohnsitzbestätigung erhalten Sie an Ihrem Wohnort. Wohnen Sie in Oberkirch, können Sie die Wohnsitzbestätigung bequem online über unseren Online-Dienst bestellen.
Bauen und Planen
Das Baugesuch und die Planunterlagen (Plansatz) sind in einfacher Ausfertigung und vollständig unterzeichnet beim Bauamt der Gemeinde einzureichen. Zusätzlich ist das Baugesuch samt den Planunterlagen digital mit dem eFormular der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) einzureichen.
Der Plansatz mit den Originalunterschriften bleibt nach der Genehmigung beim Bauamt. Wünschen weitere Beteiligte einen bewilligten Plansatz, erhöht sich die Anzahl der benötigten Papierexemplare.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen Baugesuche.
Die Gestaltungsplan-Gesuchsunterlagen sind in der Regel in mindestens sechsfacher Ausfertigung und vollständig unterzeichnet beim Bauamt der Gemeinde einzureichen:
1x Gemeinde
1x Baukontrollstelle
1x Gesuchsteller
1x Grundeigentümer
1x Planverfasser
1x Grundbuchamt
Wünschen weitere Beteiligte ein bewilligtes Exemplar, erhöht sich die Anzahl der benötigten Gesuchsunterlagen. Zusätzlich sind die Gesuchsunterlagen in elektronischer Form einzureichen.
Steuern
Privatpersonen, Treuhänder und einige Banken sind Ihnen gegen Entschädigung beim Ausfüllen der Steuererklärungen gerne behilflich. Die Gemeinde Oberkirch kann beim Ausfüllen der Steuererklärungen nicht behilflich sein.
Einzahlungsscheine können Sie bequem online über unseren Online-Dienst bestellen.
Die Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung können Sie bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern online direkt über diesen Link verlangen.
Damit Ihre Faktoren bei der provisorischen Steuererklärung angepasst werden, wenden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch an den Bereich Steuern.
Der aktuelle Steuerfuss der Gemeinde finden Sie hier...