7. Die Gemeinde Oberkirch entwickelt sich
Mit der Bundesverfassung von 1848 brach auch für die Gemeinde Oberkirch eine neue Zeit an. Die Einwohnergemeinde umfasste fortan alle stimmfähigen Einwohner. Sie wurde neben der Korporations- und Bürgergemeinde zur eigentlichen politischen Gemeinde, die die meisten Aufgaben vom Schulwesen bis zum Strassenbau und Steuerbezug ausführt. Der Gemeinderat bestand bis 1971 aus drei Mitgliedern und einem Suppleanten. Dieser kam zum Einsatz, wenn der Rat infolge Abwesenheit eines Mitglieds nicht beschlussfähig war. Sie wurden an der Gemeindeversammlung gewählt (ab 1894 an der Urne). Diese fand in der Pfarrkirche oder im Hirschen statt, seit 1907 in der Turnhalle des damals neuerbauten Dorfschulhauses. Die Teilnahme war obligatorisch.