
2. Öffentliche Mitwirkung vom 16.10.2023 bis 17.11.2023
Neuigkeit vom 1. Juli 2024
Ergebnis 2. Mitwirkungsauflage
Die Planungsgrundlagen zur Ortsplanungsrevision wurden vom 16. Oktober bis 17. November 2023 zu einer zweiten öffentlichen Mitwirkungsauflage gebracht. Die Bevölkerung wurde mit einem Flyer und am 17. Oktober 2023 im Rahmen einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungsstand nach der 1. Auflage sowie die vorgenommenen Anpassungen informiert. Ergänzend dazu wurden Sprechstunden angeboten.
Während der zweiten Mitwirkung sind insgesamt 27 Mitwirkungseingaben eingegangen. Diese werden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst, eingehend geprüft und, sofern zweckmässig und umsetzbar, berücksichtigt. In Anbetracht noch pendenter Abklärungen mit dem Kanton, wird der Mitwirkungsbericht voraussichtlich im Herbst 2024 publiziert.
Weiteres Vorgehen
Aktuell läuft die Phase der kantonalen Vorprüfung. Eine erste Rückmeldung des Kantons liegt vor. Daraus ist zu entnehmen, dass nur noch wenige Aspekte vertieft geklärt und/oder angepasst werden müssen. Sobald die kantonale Vorprüfung abgeschlossen ist, werden der Mitwirkungsbericht finalisiert und die Planungsinstrumente basierend auf der Mitwirkung und Vorprüfung bereinigt. Anschliessend erfolgt die öffentliche Auflage, voraussichtlich bis Ende Jahr.
Um Ihnen als Einwohnerinnen und Einwohner von Oberkirch die Änderungen und Ergänzungen in den Planungsinstrumenten transparent aufzeigen zu können, wird eine 2. öffentliche Mitwirkungsauflage durchgeführt. Ebenfalls werden in diesem Rahmen Unterlagen zur Mitwirkung gebracht, welche zwischenzeitlich erarbeitet wurden und während der 1. Mitwirkung noch nicht eingesehen werden konnten.
Parallel zur 2. Mitwirkungsauflage werden die Dokumente der Ortsplanungsrevision beim kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zur Vorprüfung eingereicht.
Gegenstand der 2. Mitwirkung
Der Gemeinderat stellt die folgenden Dokumente zur Diskussion:
- Zonenplan Siedlung 1:3000 vom 8. September 2023
- Zonenplan Landschaft 1:5000 vom 8. September 2023
- Bau- und Zonenreglement (BZR) vom 8. September 2023
- Reglement Mehrwertabgabe (MWA) vom 8. September 2023
- Konzept «Räumliche Energieplanung» vom 7. Juni 2022
Weitere erläuternde Dokumente:
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 8. September 2023
- Planungsbericht Camping «Steibüel» vom 8. September 2023
- Bericht «Räumliche Energieplanung» vom 7. Juni 2022
- Mitwirkungsbericht zur 1. Mitwirkung vom 15. Mai 2023
- BZR mit markierten Änderungen aufgrund der 1. Mitwirkung vom 8. September 2023
Auflage und Einsichtnahme
Die 2. Mitwirkungsauflage findet wie folgt statt:
Ort: Gemeindehaus Oberkirch, Luzernstrasse 68, 6208 Oberkirch
Dauer: 16. Oktober – 17. November 2023
Zeit: MO – MI, FR: 8.00 – 11.45 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr, DO: 8.00 – 11.45 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Es wurde ein Flyer mit allen wichtigen Informationen in alle Haushaltungen zugestellt.
Informationsveranstaltung
Einleitend zur 2. Mitwirkungsauflage wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt:
Ort: Gemeindesaal Oberkirch
Datum: Dienstag, 17. Oktober 2023, 19.30 Uhr
Gerne informieren wir Sie über die Inhalte der Ortplanungsrevision sowie die auf Grundlage der 1. Mitwirkung überarbeiteten Planungsinstrumente.
Sprechstunden
Im Rahmen der 2. Mitwirkungsauflage finden zwei Sprechstunden statt:
Ort: Gemeindehaus Oberkirch, Luzernstrasse 68, 6208 Oberkirch
Datum: Dienstag, 24. Oktober 2023, 18.00 – 21.00 Uhr und Montag, 30. Oktober 2023, 17.00 – 20.00 Uhr
Während diesen Zeiten stehen wir Ihnen für allfällige Fragen gerne zur Verfügung. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung mit gewünschtem Datum und Zeit telefonisch
(041 925 53 00) oder per E-Mail (gemeinde@oberkirch.ch) erforderlich. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.
Verfahren
Alle interessierten Personen werden eingeladen, Anregungen zu unterbreiten und Stellungnahmen abzugeben. Diese sind bis am Freitag, 17. November 2023, schriftlich an den Gemeinderat Oberkirch, Ortsplanungsrevision, Luzernstrasse 68, 6208 Oberkirch, zu richten. Über das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens wird der Gemeinderat in geeigneter Form informieren.
Anmerkung
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens können keine Einsprachen erhoben werden. Das Einspracheverfahren bzw. die öffentliche Auflage erfolgen nach der Bereinigung der Unterlagen aufgrund der 2. öffentlichen Mitwirkungsauflage sowie der kantonalen Vorprüfung.
Neuigkeiten
Datum | Name |
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Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Ortsplanung | 041 925 53 00 | gemeinde@oberkirch.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Planungs- und Baukommission (PBK) | 041 921 02 15 |