Organisationsentwicklung Gemeinde Oberkirch - aktueller Stand und Ausblick
Wie bereits anlässlich der Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2024 informiert, läuft aktuell der vom Gemeinderat anfangs 2023 initiierte ganzheitliche Organisationsentwicklungsprozess. Dieser setzt sich aus dem Teil 1 (im engeren Sinne) – Gemeinderat – Verwaltung und Teil 2 (im weiteren Sinne) Kommissionsarbeit, Beteiligungsstrategie, Personalpolitik, zusammen.
Organisationsmodell der Gemeinde Oberkirch (OE I)
Im ersten Prozessschritt wurde das Teilprojekt «Organisationsmodell 2024» lanciert. Ziel des Projekts war es, die Organisation bedarfsgerecht weiterzuentwickeln – mit dem Fokus einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung. Insgesamt soll eine optimierte und zeitgemässe Aufbau und Ablauforganisation eine politische Leitungs- und Verwaltungstätigkeit sicherstellen, die es der Gemeindeverwaltung ermöglicht, die strategischen Vorgaben des Gemeinderates effektiv und effizient im Sinne des Geschäftsführungsmodells umzusetzen.
Hierzu wurden die Abläufe wie auch die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten überprüft und in einem mehrstufigen Verfahren unter externer Begleitung das «Oberkircher Modell» entwickelt. Bei diesem Modell handelt es sich um eine modifizierte Version des Geschäftsleitungsmodells, welches die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt. Die Organisationsform zeichnet sich durch eine klare, einheitliche und durchgängige Struktur aus. Sie ist in vielen Gemeinden mit dem Geschäftsleitungsmodell praxiserprobt. In diesem Sinn wurde noch vermehrt eine Trennung der strategischen und operativen Aufgaben vorgenommen. So wurden die operativen Aufgaben an die Gemeindeverwaltung delegiert, Rollen geklärt und Optimierungspotential in der ressortübergreifenden Zusammenarbeit erkannt. Der Geschäftsführer/Verwaltungsleiter ist Vorsitzender der Geschäftsleitung und führt die Ressortleitungen der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinderäte sind von der personellen Führung entlastet und verfügen mit der jeweiligen Ressortleitung über eine direkte Ansprechperson in der Verwaltung. Mit der durchgängigen und stringenten Struktur (Gemeinderat – Geschäftsleitung/Ressortleitung – Bereichsleitung) decken sich Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen (AKV-Prinzip) auf allen Stufen. Nebst der klaren Aufgabenzuweisung zwischen Gemeinderat (strategisch) und Verwaltung (operativ) stärkt das weiterentwickelte Modell den Gemeinderat und die Geschäftsleitung als Entscheidungsgremien.
Die Organisationsform ist zudem flexibel und aufwärtskompatibel. Damit verbunden ergaben sich Verschiebungen von Aufgaben und Entscheidungskompetenzen vom Gemeinderat hin zur Verwaltung und zwischen den Ressorts. Das neue bzw. weiterentwickelte Organisationsmodell wird dem Gemeinderat den notwendigen Freiraum schaffen, um sich künftig noch stärker auf die politischen und strategischen Themen fokussieren zu können. Der Teil 1 konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Die Organisation wurde entsprechend angepasst und auf den 1. September 2024 wird nun schrittweise mit der Umsetzung begonnen.
Organisationsentwicklung im weiteren Sinne (OE II)
Der im Frühjahr 2024 gestartete und bis ins 2025 laufende 2. Teil betrifft auch das Kommissionswesen. Hierzu ist eine Mitwirkung zu generellen Fragen zum Kommissionwesen (Aufgaben, Rollen, Arbeit in den Kommissionen etc.), die sich nicht aus der Struktur/Organigramm (Teil 1) ergeben, vorgesehen.
Die schrittweise Umsetzung der Reorganisation ab 1. September 2024 bis zur vollständigen Implementierung voraussichtlich bis spätestens im Herbst 2025 wird auch auf die Bestellung der Kommissionen teilweise Auswirkung haben. Der Gemeinderat wird deshalb in dieser Übergangsphase die noch offenen Kommissionswahlen nach der bisherigen Praxis unter Berücksichtigung der nötigen Anpassungen anlässlich seiner konstituierenden Sitzung vornehmen. Der Gemeinderat wird in der nächsten Ausgabe der InfoBrogg über die Zusammensetzung der Gremien informieren.
Im Sinne des gewählten ganzheitlichen Ansatzes werden auch die Personalpolitik und die Beteiligungsstrategie soweit möglich im laufenden Prozess berücksichtigt und allfällige Anpassungen/Neuerungen vorgenommen.
Gemeinsame Umsetzung in reglementarischen Grundlagen
Die sich aus der Reorganisation (Teil 1 und 2) ergebenden weiteren Projektschritte wie die Revision der Gemeindeordnung, und die Revision der Organisationsverordnung und Kompetenzordnung folgen dann anschliessend einheitlich und koordiniert.