Vorauszahlungen Staats- und Gemeindesteuern / Zinssätze 2025

7. Januar 2025

Wir informieren Sie über die vom Regierungsrat des Kantons Luzern beschlossenen Zinssätze für das Jahr 2025:

Vorauszahlungs- und positiver Ausgleichszins: 0.75 %
Negativer Ausgleichszins: 0.75 %
Verzugszins: 4.50 %

Sie erhalten im Februar 2025 mit der Steuererklärung einen neuen Einzahlungsschein für das Jahr 2025. Falls Sie die Steuern monatlich überweisen (Dauerauftrag), ist der Bank/Post der neue Einzahlungsschein weiterzuleiten, da die Referenz-Nummer jährlich ändert. Wird der Dauerauftrag nicht geändert, werden die Zahlungen weiterhin auf das Steuerjahr 2024 statt 2025 verbucht.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Steueramt Oberkirch unter: Tel. 041 925 53 40 oder per E-Mail steueramt@oberkirch.ch.