Die Bildungskommission besteht aus 6 Mitgliedern (inkl. das für das Ressort Bildung und Kultur verantwortliche Gemeinderatsmitglied und einem Präsidenten) und ist unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Gemeinderates im Sinne des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG) für die Ausgestaltung des kommunalen Volksschulangebots zuständig. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen der Bildungskommission mit beratender Stimme teil.

Die Bildungskommission wird von der Gemeindeversammlung alle 4 Jahre gewählt. Amtsantritt ist der 1. August nach den Gemeinderatswahlen.

Hier finden Sie das Organigramm der Bildungskommission.

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

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