Beglaubigungen
Wir erstellen Ihnen gerne eine Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien. Wir bitten Sie, vorgängig einen Termin zu vereinbaren.
Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) vorzulegen. Der Führerausweis oder ein Ausländerausweis genügt nicht.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt CHF 30.00. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Unterschrift CHF 10.00.
Beglaubigung Fotokopie (Echtheit von Kopien)
Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Originaldokument übereinstimmt. Bitte bringen Sie für die Beglaubigung das Originaldokument mit. Die Gemeinde erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.
Die Gebühr für die beglaubigte Fotokopie beträgt für die erste Seite CHF 10.00, für jede weitere Seite des gleichen Dokuments CHF 2.00.
Legalisationen und Apostillen
Für diese internationalen Überbeglaubigungen sowie für Übersetzungsbeglaubigungen ist die Staatskanzlei des Kantons Luzern zuständig.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sekretariat | 041 925 53 00 | gemeinde@oberkirch.ch |
Name | Beschreibung |
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