
Meldungen von Abbrüchen, Ersatz Wärmeerzeugern und Solaranlagen
Wer den Abbruch einer Baute, den Ersatz eines Wärmeerzeugers oder die Installation einer Solaranlage plant, untersteht einer gesetzlichen Meldepflicht ans Bauamt der Gemeinde. Für die Meldungen von Abbrüche, Ersatz von Wärmeerzeugern und Solaranlagen stellt die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) einheitliche eFormulare zur Verfügung. Die Gesuchsunterlagen sind beim Bauamt der Gemeinde einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauwesen | 041 925 53 00 | bau@oberkirch.ch |