Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Zuständig für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ist die Einbürgerungskommission. Nach der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch die Einbürgerungskommission müssen zudem das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern das Kantonsbürgerrecht sowie das Staatssekretariat für Migration (SEM) das eidgenössisches Bürgerrecht zusichern.
Zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen, Gesuchseinreichung, Einbürgerungsverfahren Kosten, usw. finden Sie ausführliche Informationen in unseren Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren von ausländischen Staatsangehörigen oder wir informieren Sie.
Erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz muss ein Gesuch an das Staatssekretariat für Migration (SEM) beim Eidgenössischen Justiz- und Sicherheitsdepartement (EJPD) gestellt werden. Das eidgenössische Bürgerrechtsgesetz sieht eine erleichterte Einbürgerung in den folgenden Fällen vor:
- Nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger
- Irrtümlich angenommenes Schweizer Bürgerrecht
- Staatenloses Kind
- Kind eines eingebürgerten Elternteils
- Personen der dritten Ausländergeneration
Das entsprechende Formular können Sie bei der Gemeindeverwaltung Oberkirch beziehen. Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerrechtswesen | 041 925 53 00 | soziales@oberkirch.ch |
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Einbürgerung |
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